Straßenreinigung / Lärm | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wie war das eigentlich mit der Straßenreinigung und der Mittagsruhe am Wochenende?

Straßenreinigung / Lärm

Artikel von Michael Kruse

Liebe Güst´ner,

immer wieder höre ich Beschwerden über Lärm in der Mittagsruhe oder über verunreinigte Straßen und Gehwege.

Das Thema „Ruhestörender Lärm“ ist in der „Gefahrenabwehrverordnung“ der Verbandsgemeinde Saale-Wipper geregelt. Hier regelt der §3 folgendes:

  • a) Sonntagsruhe: Sonn- und Feiertage ganztags

  • b) Mittagsruhe: Samstag in der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr

  • c) Nachtruhe: Montag – Samstag in der Zeit von 22.00 – 07.00 Uhr

In dieser Verordnung werden auch weitere Dinge beschrieben. Wie:

  • § 2 Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen

  • § 4 Anpflanzungen

  • § 5 Tierhaltung

  • § 6 Offene Feuer im Freien

  • § 7 Eisflächen

  • § 8 Hausnummern

  • § 9 Veranstaltungen

Die Straßenreinigung ist in der „Straßenreinigungssatzung“ der Stadt Güsten geregelt.

Hier regelt die Satzung, dass der Grundstückseigentümer des an einer öffentlichen Straße angrenzenden Grundstücks für die Reinigung der Straße, Gehwege, Parkspuren, Einläufe für Niederschlagswasser usw. bis zur Straßenmitte zuständig ist. Der §5 beschreibt die Art und den Umfang der Straßenreinigung. Auch der Winterdienst ist hier geregelt.

Das gilt natürlich auch für die Stadt Güsten als Grundstückseigentümer. Diese Arbeiten werden durch unseren Bauhof erledigt. Straßenbegleitgrün wird durch den Bauhof gepflegt. Leider können die Mitarbeiter nicht überall gleichzeitig sein. Da bitte ich um Verständnis. Sie können aber gerne mithelfen vor Ihrem Grundstück das „Grün“ zu pflegen. Dazu haben wir schon Beet-Patenschaften abgeschlossen.

Jeder Einwohner möchte in einer sauberen und ordentlichen Stadt leben. Helfen Sie mit.

Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.

Ihr Bürgermeister

Michael Kruse