Artikel von Michael Kruse
Ein Biber baut in Osmarsleben an der Flutmulde und staut die Wipper an.
Das LHW als Zuständige Behörde ist informiert. Für Anfang November ist ein Vor-Ort-Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde (Salzlandkreis) und den Biberbeauftragten angesetzt. Der Hochwasserschutz ist laut LHW nicht beeinträchtigt. Eine Hochwassergefahr ist nicht abzusehen.
Der Biber ist eine streng geschützte Art. Es ist verboten, Biber zu stören, zu verletzen, zu töten oder zu fangen. Auch Biberdämme und -burgen sind geschützte Lebensräume, und deren Zerstörung ist verboten. Bei Verstößen können Geldstrafen in erheblicher Höhe anfallen.