Artikel von Michael Kruse
Immer wieder sieht man, dass Hundehalter die Haufen Ihrer Hund einfach liegen lassen. Selbst wenn Sie diese mit einer Tüte entfernen, wird die Tüte einfach über die Friedhofsmauer oder andere Grundstücke geworfen. Unser Bauhof muss dann diese Hinterlassenschaften aus Ihren Geräten entfernen. Keine schöne Arbeit.
Das ist nicht nur eine Sauerei sondern auch eine Ordnungswidrigkeit.
Dazu ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde folgendes geregelt:
Wer auf Straßen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Hunde mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Geeignete Hilfsmittel sind mitzuführen und auf Verlangen von Verwaltungsvollzugsbeamten vorzuweisen. Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger bleibt unberührt.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 98 Abs. 2 SOG LSA mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EURO geahndet werden. Die konkrete Höhe bestimmt sich jeweils nach der Schwere des ordnungswidrigen Verhaltens.
Liebe Hundehalter, die Tiere können nichts dafür. Bitte entsorgen Sie die Sch…. in die Tonne.